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Logistik Glossar – Buchstabe G
Güterverkehrszentrum (GVZ)
Logistik-Zentren, in denen Waren zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern (Straße, Schiene Luft, Wasser) umgeladen, für Ladungen zusammengestellt und für Transporte vorbereitet werden. Ein Logistik-Zentrum vernetzt unterschiedliche Verkehrsträger, Transportunternehmen (Lagerbetriebe, Speditionen) und logistikintensive Handelsbetriebe zusammen.
Genehmigungen
In Deutschland werden Frachtguttransporte, die nicht maß- und/oder gewichtsgerecht sind, als Großraum- und Schwertransporte (auch: Schwerguttransport) bezeichnet. In der Schweiz werden solche Transporte als Ausnahmetransporte bezeichnet, Fahrzeuge des Straßenverkehrs werden als Ausnahmefahrzeuge bezeichne
GST
Großraum und Schwertransporte
Gefahrgut-Transporte
Transporte von Gütern, die mögliche Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen könnten. Gefahrgut-Transporte beinhalten oft radioaktive, biologische und chemische Gefahrstoffe oder Öle und andere gefährliche Substanzen.
Güterbeförderung
Gewerblicher Transport von Waren mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln (LKW, Schiff, Flugzeug, Bahn) und Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Luft, Wasser).
Güterkraftverkehrsgesetz
Gesetzliche Grundlage für den gewerblichen Güterverkehr und den Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen in Deutschland.
Gebietsspediteur
Eine Spedition die Zulieferungen und gebündelte Transporte (Sammelgut-Transporte) in einem vorgegebenen und abgegrenzten Gebiet durchführt.
Großraum-Transporte
Transporte die nicht maßgerecht sind und von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung abweichen.
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